Ich gestehe, es ist Neuland für mich und als 99,99% China Besteller hat mich das null interessiert.
Ist das wirklich so??
Sehr geehrte Damen und Herren,
gern teilen wir Ihnen mit, dass wir mit der Einführung der TPD2 dazu verpflichtet sind unsere Ware direkt am Artikel zu kennzeichnen.
Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ProdSG muss auf dem Produkt selbst erkenntlich sein,
wer der Importeur des Gerätes ist.
Ist diese Information nicht vorhanden, so ist das Produkt nicht verkehrsfähig und darf nicht verkauft werden, was bedeutet,
dass man Rechtsbruch begeht. Dies wurde auch im Jahre 2017 durch den Bundesgerichtshof vom 12.01.2017 (Az.: I ZR 258/15) bestätigt.
Daher werden Adressdaten des jeweiligen Händlers am Artikel angebracht.
Statt unsere Ware mit diesen Daten gravieren zu lassen, entschieden wir uns ein herkömmliches und ablösbares Klebchen zu verwenden.
Diese Kennung wird direkt im jeweiligen Werk des Herstellers angebracht und haben darauf leider keinen Einfluss.
Wir bitten um Verständnis!